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Förderung Blockpraktikum Allgemeinmedizin im ländlichen Bereich


Blockpraktikum Allgemeinmedizin

Seit 2004 ist das Blockpraktikum Allgemeinmedizin eine verpflichtende Lehrveranstaltung für alle Studierenden. Die Studierenden sind dabei während eines dreiwöchigen Blockpraktikums insgesamt 10 Tage in einer akademischen Lehrpraxis anwesend, umrahmt von 3 Tagen Seminar am Campus sowie einer Klausur. Im Blockpraktikum sollen einige, für alle verbindliche Lerninhalte vermittelt werden.

Die Medizinischen Universitäten/Fakultäten bieten unterschiedliche Formate zum Blockpraktikum an. Nähere Informationen gibt es auf den Seiten der Universitäten.

Alle Studierenden der medizinischen Universitäten/Fakultäten in Deutschland, die das Blockpraktikum im Bereich der Allgemeinmedizin nach § 27 Abs. 4 Nummer 5 „Approbationsordnung für Ärzte“ beginnen und einen Praktikumsplatz in einer Hausarztpraxis, die ihren Hauptsitz in Städten und Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern, erhalten haben und denen durch die Absolvierung des Blockpraktikums nachweisbar zusätzliche Kosten (Fahrt- oder Wohnkosten) entstehen, können während der Dauer des mindestens zweiwöchigen Blockpraktikums im Bereich der Allgemeinmedizin eine finanzielle Förderung in Höhe der nachgewiesen tatsächlichen Kosten, bis maximal zu 200,00 Euro beantragen.


Die Höhe der Zuschüsse für die Fahrt- oder Wohnkosten richtet sich nach den tatsächlichen Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Einzelfahrscheine, Wochen- oder Monatsfahrkarte) sowie bei Nutzung des eigenen Fahrzeuges nach den Entfernungskilometern (kürzeste Strecke; 0,50 Euro/km) zwischen Wohnort und Hausarztpraxis; die Zuschüsse für die Wohnkosten richten sich nach tatsächlich angefallenen Kosten. Die einzelnen Nachweise ergeben sich aus den Förderanträgen.

 

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Alle Förderbedingungen im Detail finden Sie hier in den Förderkonditionen


Antrag PJ Förderung Landarzt


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